Beratung und Installation ihrer Wallbox oder Ladesäule

21.06.2022

Wenn sie Ihr Firmen-Auto an ihrer privaten Wallbox aufladen wollen, können Sie dies steuerlich absetzen. Ab 2022 gelten folgende Pauschalen: 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge und 35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge.

Decken diese Pauschalen allerdings nicht Ihre Stromkosten, ist eine Wallbox mit zusätzlichen MID Zähler empfehlenswert, um dem Finanzamt eine genaue Abrechnung vorzulegen.

24.11.2021

Die KfW hat ein neues Förderprogramm aufgesetzt. Jetzt können sich endlich auch Unternehmen 900€ pro Ladepunkt fördern lassen (sowohl Laden von Mitarbeiterfahrzeugen + Flottenfahrzeugen). Das geht pro Firmenstandort für bis zu 50 Ladepunkte. Gerne erstellen wir ihnen hierfür das passende Angebot.

KFW-Förderprogramm

Für Unternehmen

Aus 1 mach 4 –
Abwrackprämie von ChargeX

Nutzen Sie Ihren vorhandenen Netzanschluss und machen Sie aus einem Ladepunkt ganz einfach vier. Dabei erhalten Sie von ChargeX bis zu 1.000 € für Ihre alte Ladestation. Später können Sie per Plug&Play das Ladesystem ganz einfach erweitern.

Abrechnung und Einsatz geeichter Zähler

Das MessEV sieht vor, dass für Abrechnungszwecke nur geeichte Zähler verwendet werden dürfen. In der EU gelten MID zertifizierte Zähler als geeicht. Man erkennt die MID Zertifizierung an dem in einem Rechteck eingeschlossenen ‚M‘ mit einer 2-stelligen Jahreszahl der Herstellung. Rechts neben dem Rechteck ist die Nummer der Zertifizierungsbehörde zu finden.

Eine Wallbox mit integriertem Zähler gilt in Deutschland als „Messgerät“ und muss, wenn sie zu Abrechnungszwecken genutzt werden soll, geeicht sein. Wenn Sie unsere Wallbox mit eingebautem MID zertifiziertem Zähler also zu offiziellen Abrechnungszwecken einsetzen möchten, müssen Sie die Zähler ausbauen und in dem Verteilerschrank, von dem aus Ihre Wallbox mit Strom versorgt wird, einbauen.

Es gibt also drei Szenarien:

  1. Sie nutzten den eingebauten Zähler nur zum Lastmanagement. Dann ist es egal, ob er MID Zertifiziert ist. Zählerstände dienen nur der Information.
  2. Ihr Arbeitgeber, Vermieter, etc. verlangt lediglich die Verwendung eines MID zertifizierten / geeichten Zählers. Dann können Sie den in der Wallbox eingebauten MID zertifizierten Zähler, wie geliefert, verwenden.
  3. Sie benötigen Zählerstände für offizielle Abrechnungen. In diesem Falle müssen Sie den Zähler aus der Wallbox in einen separaten Schaltschrank / Verteiler einbauen. Der Zähler muss für den Endverbraucher ablesbar sein.

Sie müssen also im Einzelfall entscheiden, wie in Ihrem konkreten Anwendungsfall verfahren wird. Auf Wunsch liefern wir die cFos Power Brain Wallbox mit eingebautem aber auch mit extern beiliegendem Zähler.